PKW vs. Fahrrad

Radfahrer und Autofahrer bringen einander immer wieder gegenseitig in brenzlige Situationen. Mit der Frage, ob ein Autofahrer für den Sturz eines Radfahrers trotz eines erfolgreichen Ausweichmanövers verantwortlich ist, hatte sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Main) zu beschäftigen. 

Darum geht es:

Der Kläger fuhr auf einem Feldweg mit dem Fahrrad, als ihm der Beklagte mit einem Auto entgegenkam. Der Autofahrer wich dem Radfahrer aus. Beide fuhren ohne Berührung aneinander vorbei. Nachdem das Auto am Radfahrer vorbei war versuchte dieser, wieder auf den Feldweg zu gelangen. Dabei stürzte er und zog sich schwere Verletzungen zu.

Das OLG hat in diesem Fall entschieden, dass der Autofahrer jedenfalls zu 50% für die dem Radfahrer entstandenen Schäden haftet (Urteil vom 19.03.2019 - 16 U 57/18). Das Gericht stützt sich in seiner Begründung darauf, dass der Unfall jedenfalls aufgrund der allgemeinen Betriebsgefahr dem Autofahrer zuzurechnen sei. Insbesondere sei das Ausweichmanöver des Radfahrers durch die Fahrweise des Beklagten veranlasst.

Demgegenüber geht das Gericht auch von einem Mitverschulden des Kläger aus. Dieser hätte anhalten oder sein Fahrrad kurzzeitig schieben können. 

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