Kein Platz an Gesamtschule?

Sie haben von der Stadtverwaltung die Nachricht erhalten, dass Ihr Kind ab kommendem Schuljahr die Gesamtschule nicht besuchen kann? Erfahren Sie in diesem Beitrag Näheres zu Ihren Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen.


Wie bereits in der Vergangenheit, wurden auch für das bevorstehende Schuljahr wieder an mehreren Schulen in Halle die Plätze Kindern zugelost, da die Zahl der Anmeldungen für die 5. Klassen höher ist, als die Zahl der Plätze, die zur Verfügung stehen.

Gemäß Mitteilung der Stadtverwaltung haben so 140 Schüler auf Grund des Losverfahrens keinen Platz an der von ihnen gewünschten Gesamtschule erhalten. Nunmehr sollen die betroffenen Eltern einen Zweitwunsch äußern, damit gewährleistet werden kann, dass bis Juni 2019 alle Schüler einer Schule zugeteilt werden können. Hierbei müssten jedoch viele Eltern auf eine Gemeinschafts- oder Sekundarschule ausweichen.

Laut Schulgesetz muss aber gerade dem Wunsch der Eltern, auf welche Schule ihr Kind gehen soll, nachgekommen werden. Auch ist das Losverfahren, welches die Stadt durchführt, durch das im Jahr 2018 aktualisierte Landesschulgesetz nicht mehr rechtskonform.

Gerne beraten wir Sie in unserer Kanzlei hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, insbesondere der Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung.

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